Teilnahme­bedingungen

© DKJS/Jakob Erlenmeyer und Nikolaus Götz

Wichtige Grundlagen für die Teilnahme am Deutschen Kita-Preis 

Stand 1. Januar 2026

Hier erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zur Teilnahme, zur Preisvergabe und zum Datenschutz.

Damit Sie sich um den Deutschen Kita-Preis bewerben können, müssen Sie vor dem Absenden Ihrer Bewerbung im Online-Portal unseren Teilnahmebedingungen zustimmen. Nur dann ist Ihre Einreichung gültig. Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen und kontaktieren Sie uns gern bei Fragen (kontakt@deutscher-kita-preis.de).

1. Der Deutsche Kita-Preis

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, der Marke ELTERN, der Heinz und Heide Dürr Stiftung und der Soziallotterie freiheit+. Die Auszeichnung setzt Impulse für Qualität in der frühkindlichen Bildung und würdigt das Engagement der Menschen, die tagtäglich in Kitas und lokalen Bündnissen zeigen, wie gute Qualität vor Ort gelingt.

Jährlich wird die Qualitätsentwicklung in drei Kitas und in drei lokalen Bündnissen für frühe Bildung ausgezeichnet und gewürdigt. Preisgeld: Insgesamt 110.000 Euro.

2. Wie ist das Procedere?

Stand 1. Januar 2026

  • Bewerbungsstart: 20. Januar 2026
  • Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 20. März 2026
  • Beurteilung aller Bewerbungen: bis April 2026
  • Einladung von 15 Nominierten zur Einreichung weiterer Unterlagen sowie einem digitalen Interview in der Kategorie „Kita des Jahres” sowie 15 Nominierten zu einem digitalen Interview in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres”: April 2026
  • Beurteilung der Einreichungen und Auswahl von acht Kitas und acht lokalen Bündnissen: April bis Juni 2026
  • Vor-Ort-Besuche von acht Kitas und acht lokalen Bündnissen sowie separate Filmdrehs: Juli bis September 2026
  • Online-Voting in der Kategorie „Kita des Jahres“ für den ELTERN-Sonderpreis auf www.eltern.de: Oktober bis November 2026
  • Jurysitzung und Auswahl von drei Kitas und drei lokalen Bündnissen sowie deren Platzierungen: November 2026
  • Preisverleihung mit Verkündung der Preisträger: Ende November 2026

Änderungen im Ablauf sind möglich und werden auf der Webseite bekanntgegeben.

3. Wer kann teilnehmen?

Der Deutsche Kita-Preis wird in zwei Kategorien vergeben.

In der Kategorie „Kita des Jahres“ werden Kindertageseinrichtungen ausgezeichnet. Auf diese Kategorie können sich bundesweit alle Kindertageseinrichtungen von privaten, öffentlichen und freien Trägern bewerben, die eine in Deutschland vergebene Betriebserlaubnis besitzen.

In der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ werden lokale Initiativen für frühe Bildung gewürdigt. Die Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung“ richtet sich an Zusammenschlüsse von Akteuren, die die Arbeit in Kitas unterstützen und Kinder in den Mittelpunkt stellen. Mitmachen kann jede lokale Initiative in Deutschland, die sich für gute Aufwachsbedingungen von Kita-Kindern einsetzt: Ob Projektverbünde, Bildungshäuser oder das sprichwörtliche ganze Dorf: Wir suchen nach Kooperationen, in denen verschiedene Institutionen gemeinsam die Strukturen der frühen Bildung auf kommunaler Ebene nachhaltig verändern wollen – damit Kita-Kinder besser spielen, lernen und die Welt entdecken können.

Sollten Sie bereits von uns mit dem ersten Preis ausgezeichnet worden sein, können Sie sich in den beiden darauffolgenden Durchgängen nicht erneut um den Deutschen Kita-Preis bewerben.

Das Preisgeld kann nur an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken überwiesen werden.

4. Welche Unterlagen sind einzureichen?

Die Bewerbung ist ausschließlich online auf der Webseite www.deutscher-kita-preis.de über die Bewerbungsplattform möglich. Dort machen Sie allgemeine Angaben zu Ihrer Einrichtung bzw. Ihrem Bündnis und können Ihr Motivationsschreiben erstellen. Im ersten Schritt sind darüber hinaus keine weiteren Unterlagen einzureichen.

Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.

5. Gewinnübermittlung

Die durch die Jury ermittelten Preisträger erhalten insgesamt 110.000 Euro Preisgeld.

Die Preisgelder werden in den beiden Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ jeweils wie folgt vergeben:

  • Erster Platz: 25.000 Euro
  • Zweiter Platz: 15.000 Euro
  • Dritter Platz: 10.000 Euro
  • Anerkennungspreise für Finalisten: 1.000 Euro

Die Preisträger werden erst auf der Preisverleihung in Berlin bekanntgegeben. Anschließend werden sie von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) bezüglich der Gewinnübermittlung benachrichtigt. Die Namen der Preisträger können auf der Webseite www.deutscher-kita-preis.de, der Webseite der DKJS und in weiteren Medien veröffentlicht werden. Die Gewinnübergabe erfolgt mittels Banküberweisung auf eine von der Einrichtung bzw. vom lokalen Bündnis angegebene Kontoverbindung, die durch die DKJS nach Bekanntgabe der Preisträger mittels eines Formularblattes abgefragt wird. Das Preisgeld kann nur an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken überwiesen werden.

Das Preisgeld soll im Ermessen der Preisträger und im Sinne der vier Qualitätsdimensionen Verwendung finden. Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Im Nachgang eines Durchgangs erhebt das Team des Deutschen Kita-Preises, wie das Preisgeld Verwendung gefunden hat.

6. Ausschlussfrist/Ausschluss von Beiträgen

Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen und damit Ausschlussfrist für die Teilnahme am Deutschen Kita-Preis ist der 20. März 2026. Später eingereichte Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die in irgendeiner Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unter Nennung falscher Angaben eingereicht werden, können ausgeschlossen werden.

Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen, die sonstige gesetzeswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, pornographische und/oder gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder sonstige unerwünschte Handlungen darstellen.

Eine Teilnahme am Deutschen Kita-Preis ist nur möglich, wenn die Teilnahmebedingungen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung beim Absenden der Bewerbung im Bewerbungsportal akzeptiert werden. Aus der Teilnahme am Deutschen Kita-Preis entsteht in keinem Fall ein Anspruch auf Vergütung oder Auszeichnung eines Beitrags mit einem Preis.

7. Schutz des Ansehens des Deutschen Kita-Preises und Vorbehalt des Teilnahmeausschlusses bei Vorliegen gewichtiger Gründe

Der Deutsche Kita-Preis zielt darauf ab, gute Praxis zu identifizieren und sichtbar zu machen und vorbildhaftes Handeln in der frühkindlichen Bildung auszuzeichnen. Das Thema Kinderschutz spielt dabei eine besondere Rolle und auf dessen Einhaltung wird daher in besonderem Maße Wert gelegt.

Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind Kitas, bei denen es zu Vorfällen von Kindeswohlgefährdungen in den letzten drei Jahren kam, die zu einer Strafanzeige bzw. einem Strafverfahren geführt haben, und zwar bei Vorfällen in der sich bewerbenden oder teilnehmenden Kita .

Sollte während der Teilnahme einer Kita am laufenden Durchgang ein solcher Fall eintreten, sind Sie dazu verpflichtet, uns umgehend darüber schriftlich zu informieren.

Das Zurückhalten von diesbezüglichen Informationen führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren. Wir behalten uns bis zur Bekanntgabe der Preisträger vor, bei Bekanntwerden entsprechender Informationen während des Verfahrens eine Kita auch rückwirkend auszuschließen. Wir behalten uns außerdem vor, bei Bekanntwerden von Informationen über Vorfälle in einer teilnehmenden Kita, die nach Art und Schwere den genannten Kindeswohlgefährdungen vergleichbar und die geeignet sind, das öffentliche Ansehen des Deutschen Kita-Preises zu beschädigen, die betreffende Kita nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls während des laufenden Bewerbungs- und Auswahlverfahrens vom Wettbewerb auch rückwirkend auszuschließen.

Sofern sich Vorwürfe nach Prüfung als unbegründet herausstellen, besteht für die Kita die Möglichkeit sich im nächsten Durchgang erneut zu bewerben.

8. Urheberrechts- und sonstige Rechtsverpflichtungen

15 Kitas und 15 lokale Bündnisse für frühe Bildung werden eingeladen, weitere Unterlagen einzureichen. Für diese Unterlagen gilt: Es können nur Beiträge berücksichtigt werden, für die Urheber Nutzungsrechte gemäß der Creative Commons Lizenz „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA)“ einräumen (weitere Informationen: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de). Dies umfasst alle Text-, Bild- und Videoinhalte.

Es können weiterhin nur Beiträge berücksichtigt werden, die keine Rechte Dritter (zum Beispiel Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keine unzulässigen Inhalte aufweisen. Die DKJS hat das Recht, einen Nachweis über das Einverständnis von Bild- und Tonaufnahmen zu verlangen. Dies betrifft insbesondere das Einverständnis Minderjähriger bzw. die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert der Bewerbende gegenüber der DKJS, dass die Inhalte unter der oben genannten Lizenz stehen und dass ihm keine Rechtsansprüche von Dritten an den eingereichten Beiträgen bekannt sind.

Die Weitergabe Ihrer Bewerbungsunterlagen an Dritte ist nicht gestattet.

9. Nutzungsrechte

Mit der Teilnahme am Deutschen Kita-Preis erfolgt seitens der Kitas und der lokalen Bündnisse für frühe Bildung das Einverständnis zur Begutachtung und Bewertung der eingereichten Beiträge durch die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), ihre Kooperationspartner, zum Beispiel dem Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi) und dem Institut Welt:Stadt:Quartier, das Auswahlgremium des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sowie die Jury.

Die Teilnehmenden räumen der DKJS das zeitlich unbefristete Recht ein, die Bewerbungsunterlagen in jedweder Form für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Deutschen Kita-Preises und für begleitende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Die DKJS darf die eingereichten Materialien zum Beispiel für Flyer, Plakate, Videos, Pressemitteilungen und Print-Publikationen verwenden. Die DKJS darf die Materialien auch auf ihren Webseiten und in ihren Auftritten in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Darüber hinaus darf sie die eingereichten Beiträge weiterleiten an externe Partner.

Die Teilnehmenden räumen der DKJS das zeitlich unbefristete Recht ein, die Bewerbungsunterlagen in jedweder Form für Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung zu nutzen. Die Unterlagen und enthaltenen Daten können in diesem Fall an entsprechende Institutionen und Personen weitergeleitet werden, die die Auswertung für die DKJS vornehmen.

10. Haftungsfreistellung

Die teilnehmenden Kitas und lokalen Bündnisse für frühe Bildung verpflichten sich, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf der Nutzung ihrer Wettbewerbsbeiträge beruhen, sofern Dritte geltend machen, die Beiträge verletzten ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte. Insbesondere stellt der Teilnehmende die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.

11. Datenschutz

Sie finden die aktuellen Datenschutzbestimmungen auf unserer Webseite: https://www.deutscher-kita-preis.de/datenschutzerklaerung

12. Sonstiges

Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ist berechtigt, den Deutschen Kita-Preis zu ändern, anzupassen oder zu beenden, wenn dies aufgrund von Umständen, zum Beispiel bei missbräuchlicher Nutzung des Wettbewerbs oder bei technischen Problemen, notwendig ist.

Die Information über etwaige Änderungen erfolgt auf der Webseite.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. Widerspruchsrecht

Bewerbende können ihre Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss deutlich den Namen der Bewerberin/des Bewerbers sowie der Institution beinhalten und ist zu richten an:

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH, Tempelhofer Ufer 11, 10963 Berlin oder kontakt@deutscher-kita-preis.de.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular oder melden Sie sich direkt per E-Mail an kontakt@deutscher-kita-preis.de.

Unser Team berät Sie auch gerne über unsere Bewerbungshotline unter 030 25 76 76 25 (Di. 13-15 Uhr und Mi. 10-12 Uhr).